Wer vertritt die Interessen der Bewohner im Heim?

Der Heimbeirat

Jedes Heim braucht einen Heimbeirat. Der Heimbeirat besteht aus Bewohnern oder aus Angehörigen der Bewohner. Die Bewohner vom Heim wählen alle zwei Jahre ihren Heimbeirat.

Die Aufgaben des Heimbeirats

Der Heimbeirat setzt sich für die Bewohner ein. Die Bewohner sagen, was das Heim ändern soll. Die Bewohner gehen mit Verbesserungsvorschlägen zu dem Heimbeirat. Der Heimbeirat nimmt die Vorschläge ernst.
Zum Beispiel: „Der Kaffee ist morgens manchmal kalt, wenn er schon mit Milch gemischt worden ist.“ „ Es gibt kein Obst nach dem Mittagessen zum Mitnehmen auf die Zimmer mehr.“ „Ein Bewohner braucht Hilfe und es ist kein Mitarbeiter für ihn da.“

Der Heimbeirat geht mit den Vorschlägen und Problemen der Bewohner zur Heimleitung. Der Heimbeirat darf sich eine Vertrauensperson zu Hilfe holen. Die Heimleitung hört sich die Vorschläge und Probleme an.

Aber: Die Heimleitung muss sich nicht an die Vorschläge halten. Durch den Heimbeirat können die Bewohner etwas im Heim verändern. 

Das bedeutet Mitwirkung. Die Mitwirkung ist ein wichtiges Recht.

 

Am 01.07.2022 wurde der neue Heimbeirat des Caritasstiftes gewählt:

Frau Lisa Vogt - WB 2
1. Vorsitzende des Heimbeirates

Herr Hans Bremer - WB 1
2. Vorsitzender des Heimbeirates

Frau Gisela Becker - Residenz

Herr Rolf Grieme - WB 4

Frau Gabriele Müller - WB 4